Anfangen mit der Imkerei?

Anfangen mit der Imkerei

Im folgenden wird beschrieben was es alles zu beachten gibt wenn ihr mit der Imkerei beginnen wollt.

Falls ihr hier nicht alle eure Fragen beantwortet bekommt könnt ihr gerne eine Nachricht über das Kontaktformular an der Vorstand richten.

  1. Vorraussetzungen für das Imkern!
  2. Welcher Standort zum Aufstellen meiner Bienen ist am Anfang geeignet?
  3. Welche Beute und was für Material benötige ich?
  4. Mach ich gleich einen Imkerkurs?
  5. Imkerpaten finden?
  6. Wo bekomme ich mein erstes Volk her?
  7. Gesundheitszeugnis und Anmelden der Völker!
  8. Eigener Wachskreislauf?
  9. Rechte und Pflichten eines Imkers!
  10. Schutzradius gesetzlich geschützte Belegstelle „Revierförster Biel“!

1. Vorraussetzungen für das Imkern!

Es ist wichtig vor dem Beginn des Hobbies einiges zu erfahren. Imkern ist zurzeit sehr in Mode gekommen jedoch ist es so wie mit jeder Haltung von Tieren, das man sich regelmäßig um seine Bienen kümmern muss. Ca. von Anfang April bis Ende August/September muss man in der Hauptzeit, ein mal wöchentlich seine Völker kontrollieren auf Nachschaffungszellen, Drohnenbrut schneiden, erweitern mit neuen Zargen und zwei bis drei mal im Jahr Honig ernten je nach Standort und Trachtangebot.

In der Hauptzeit ist es daher nicht wirklich möglich 2 Wochen am Stück in den Urlaub zu fahren und seine Bienen sich selbst zu überlassen. 

Es sollte genügend Platz im Haus vorhanden sein. Wenn man 2 Völker betreut benötigt man nicht nur die zwei Beuten die irgendwo draußen stehen. Man benötigt noch zusätzliche Zargen um eventuell einen zweiten Honigraum noch zu geben oder auch eine dritte und vierte Zarge für Ableger die sicher im Laufe des Jahres entstehen werden. Dann benötigt man Platz zum Honig schleudern, das kann zwar in der Küche sein, hier müssen aber alle Oberflächen und auch der Boden gründlich gereinigt werden und alle Pflanzen müssen entfernt sein, jedoch darf in der Zeit des Schleuderns dann nicht gekocht werden damit der Honig keine Fremdgerüche annimmt. Anschließend muss der gesiebte Honig in den Eimern, die nur Lebensmittelecht sein dürfen, über mehrere Tagen und wochen täglich gerührt werden. Natürlich wird auch Platz benötigt um nicht nur die Eimer zu lagern sondern auch für die Gläser  in die der Honig eingefüllt werden soll. Und nach der Honigernte muss auch die Honigschleuder und das Entdecklungsgeschirr irgendwo verstaut werden.  Man benötigt einen Raum in dem man in die Rähmchen die Mittelwände einlötet und wo man auch zusätzliche Rähmchen aufbewaren kann.

Wachs von alten Rähmchen oder der Drohnenbrut muss ausgeschmolzen werden gereinigt und weiter verarbeitet werden. Dann müssen alte Rähmchen gesäubert werden.

Das wichtigste all diese Arbeiten und Lagerungen und das Honigverarbeiten sind immer so durchzuführen das keine Bienen an die Gegenstände das Wachs oder den Honig kommen um eventuelle Ausbreitungen der amerikanischen Faulbrut zu unterbinden.

2. Welcher Standort zum Aufstellen meiner Bienen ist am Anfang geeignet?

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3. Welche Beute und was für Material benötige ich?

Welche Beute ist die richtige, das kann so einfach nicht beantwortet werden. Ob Styropor Beuten oder Holzbeuten das ist eher eine eigene Entscheidung. Styropor Beuten mögen besser isolieren, können aber nicht einfach von innen abgeflammt werden falls ein Volk einmal gestorben ist. Auch haben es manche Tiere wie der Specht oder Waschbär leichter in die Beuten zu gelangen um sich satt zu essen. Hier könnt ihr im Fachhandel nachschauen und euch die einzelnen Beuten einmal anschauen. Oder ihr fragt einfach bei eurem Imkerpaten nach was er für eine Beute hat und fragt nach warum er diese für dich gewählt hat.

Bitte nicht einfach auf einschlägigen Internetplattformen bestellen.

Auch nach der Grundsatzfrage ob Holzbeute oder Styroporbeute ist die Frage nach dem passenden Rähmchenmaß zu stellen. Bei uns im Imkerverein sind alle Maße vertreten von Zander, Deutsch Normal Maß, Dadant aber auch die Zwitter Maße wie Zadant oder Deutsch Normal Maß 1,5. Zander und Deutsch Normal Maß sind jedoch am häufigsten verteten. Das ist wichtig wenn ihr euch Ableger oder Völker von anderen Imkern besorgen wollt. Hier müsst ihr dann auf das Rähmchenmaß achten, das das auch in eure Beute passt.

4. Mach ich gleich einen Imkerkurs?

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5. Imkerpaten finden?

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6. Wo bekomme ich mein erstes Volk her?

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7. Gesundheitszeugnis und Anmelden der Völker!

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8. Eigener Wachskreislauf?

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9. Rechte und Pflichten eines Imkers!

Bienen halten verpflichtet

Autor: Dr. Jens Radtke, Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. (08/2018)
Bienenhaltung ist ein schönes und nützliches Hobby. Für manche ist es auch Beruf oder wird gar zur Berufung. Und gerade in Zeiten, in denen das „Bienensterben“ in aller Munde ist, bietet die Imkerei eine sinnvolle Möglichkeit, für die Erhaltung der Natur aktiv zu werden. Denn die Bienen tragen durch die Bestäubung der Blüten vieler Kultur- und Wildpflanzen sowohl zu unserer gesun-den Ernährung als auch zur Erhaltung verschiedenster Pflanzenarten einschließlich der sich von ihren Blättern, Samen und Früchte ernährenden Tiere bei. Doch mit der Anschaffung von Honig-bienen wird man zum Tierhalter und übernimmt entsprechend Verantwortung – sowohl für die pos-sierlichen Stachelträger selbst als auch für die Umwelt, in der sie leben – einschließlich unserer Mitmenschen. Daraus ergeben sich sowohl rechtliche als auch ethische Pflichten.

Rechte und Pflichten des Bienenhalters

Die Haltung von Honigbienen setzt die Genehmigung des Eigentümers voraus, auf dessen Flä-che das Bienenvolk oder die Bienenvölker aufgestellt werden sollen – egal ob im Garten oder auf dem Hausdach (§ 903 BGB). Ist der künftige Bienenhalter selbst Eigentümer der entsprechenden Fläche, ist das natürlich einfacher. Zudem sollte die Bienenhaltung ortsüblich sein, also üblicher-weise an vergleichbaren Standorten betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere Dorf- und Stadtrandlagen mit größeren Wohngrundstücken, auf denen auch andere Nutztiere gehalten wer-den, ebenso Kleingartenanlagen. In letzteren ist nach Bundeskleingartengesetz Bienenhaltung auf-grund ihrer Bestäubungsleistung und dem daraus resultierenden Beitrag im Sinne der Kleingarten-nutzung zulässig bzw. erwünscht. Eine Abstimmung mit dem Vorstand des betreffenden Kleingar-tenvereins ist dennoch sinnvoll.
In allen Fällen hat der Bienenhalter dafür zu sorgen, dass Unbeteiligte (Nachbarn, Passanten u. ä.) nicht wesentlich beeinträchtigt werden (§ 906 BGB). Das ist auf größeren Wohngrundstü-cken und auf Hausdächern in aller Regel leicht zu realisieren. Bei letzteren kommt es allerdings auf eine zuverlässige Absturzsicherung für Bienenkästen, deren Teile (insbesondere Abdeckun-gen) sowie Gerätschaften und Personen auch bei stürmischem Wetter an. Schwieriger wird es auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses – insbesondere in Zeiten, in denen die Bienen keine Blüten mehr finden und durch das eine oder andere Fenster fliegen oder gar intensives Verteidigungsver-halten zeigen.
Gemäß Bienenseuchen-Verordnung (§ 1a) ist jegliche Haltung von Honigbienen – spätestens bei Beginn – dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Sitz der Behörde in der Kreisverwaltung bzw. bei kreisfreien Städten in der Stadtbezirksverwaltung) anzuzeigen. Zudem muss bei Verlegung des Standortes der Bienenvölker eine Amtstierärztliche Bescheinigung von der für den bisherigen Standort zuständigen Behörde (s. o.) eingeholt und unverzüglich nach Ein-treffen am neuen Standort der dort zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 5). Mit Beginn der Bienenhaltung wird immer auch ein solcher Transport eines oder mehrerer Völker an den neuen Standort verbunden sein. Einfacher ist es, wenn der Transport nicht über die Kreisgrenze erfolgt und das Bienenvolk bzw. die Bienenvölker bei einem im Kreis ansässigen Imker erworben werden. Anzeichen einer Bienenseuche (Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer, Tropilaelaps-Milbe) sind umgehend der Behörde (s. o.) anzuzeigen (§ 4 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 1 Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen). Weitere Regelungen betreffen den Schutzbereich von Belegstellen. Diese sind bei Imkerorganisation oder Bienenfachberater zu er-fragen.
www.deutscherimkerbund.de
Wer den erzeugten Honig nicht komplett selbst verzehrt, sondern einen Überschuss an andere abgibt, muss zahlreiche lebensmittelrechtliche Vorschriften beachten, die von den Qualitäts-anforderungen über die Lebensmittelhygiene bis zur korrekten Dokumentation und Kennzeichnung reichen. Bieneninstitute und Imkerorganisationen bieten u. a. hierfür Schulungen an.

Ethik der Bienenhaltung

In unserer heutigen aufgeräumten und teils ausgeräumten Kulturlandschaft können Bienenvölker nicht dauerhaft überleben. Einerseits fehlen natürliche Behausungen, andererseits steht nicht mehr überall ein ausreichendes Blütenangebot als entscheidende Nahrungsgrundlage vom Frühjahr bis in den Spätsommer zur Verfügung. Hinzu kommen Krankheitserreger und Parasiten, die im Zuge der Globalisierung nach Mitteleuropa gelangten und ihrerseits die Gesundheit der Bienenvölker bedrohen. Honigbienen sind daher in unseren Breiten auf die Unterstützung des Menschen an-gewiesen. Allerdings haben Bienenvölker die Eigenart, sich durch Teilung zu vermehren. Sie bil-den einen Schwarm, der selbständig auf Wohnungssuche geht. Aus o. g. Gründen fliegen jedoch viele dieser Schwärme in den sicheren Tod, der oft erst nach Wochen oder Monaten, in seltenen Fällen erst nach wenigen Jahren eintritt. Gerade in letzteren Fällen werden die Schwärme häufig zu unentdeckten Infektionsquellen für andere Bienenvölker. All das ist jedoch für eine verantwor-tungsvolle Tierhaltung nicht hinnehmbar. Deshalb zielt gute imkerliche Praxis darauf ab, Bienen-völker gesund und vital zu halten, wobei die Vermehrung durch Teilung der Völker vorgenommen wird. So kann gewährleistet werden, dass die neuen Bienenvölker eine geeignete Behausung er-halten und sich unter der Obhut eines fürsorglichen Imkers möglichst gut entwickeln. Dabei ist es sehr vorteilhaft, wenn ein Imker / eine Imkerin nicht nur ein Bienenvolk, sondern mindestens 3 – 4 hält. So kann in manch unpässlicher Situation (Verlust der Königin, Futtermangel u. a.) ein Bienen-volk durch Hinzugeben von Waben eines Nachbarvolkes gerettet werden.
Um den Bienen ausreichende Gesundheitsfürsorge angedeihen zu lassen und so dafür zu sor-gen, dass es ihnen dauerhaft gut geht, sind umfangreiche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkei-ten erforderlich. Diese kann man sich in den kostengünstigen, teils sogar kostenlosen Schulungs- und Beratungsangeboten der Bieneninstitute und die dort eingebundener staatlicher Fachbe-rater sowie der Imker-Organisationen samt ihrer Lehrbienenstände erwerben. Entsprechende Adressen finden Sie auf www.deutscherimkerbund.de. Die Imker-/Landesverbände bieten ihren Imkern neben fachlichem Austausch auch zahlreiche soziale Kontaktmöglichkeiten sowie günstige Tarife für die Tierhalterhaftpflicht- und die Tierhalterrechtsschutzversicherung. Sehr empfehlens-wert ist zudem die Schulungsmappe „Grundwissen für Imker“, welche durch die beiden überregi-onalen Imkerzeitschriften www.bienenjournal.de sowie www.bienenundnatur.de vertrieben wird.

Sinnvolle Alternativen

Wer sich den Mühen der (Honig-)Bienenhaltung nicht unterziehen will, findet andere spannende Möglichkeiten, den Bienen zu helfen. Schon Honig aus der Region – zumindest aber heimischer Herkunft – zu kaufen, unterstützt die Imker. Zudem ist neben optimalen Nistmöglichkeiten eine ausreichende und vielseitige Ernährung Voraussetzung für das (Über-)Leben der Bienen. Statt englischem Rasen und Koniferen bieten einheimische Sträucher mit ihrer Blütenpracht und den später reifenden Früchten sowohl Bienen als auch heimischen Vögeln und Kleinsäugern Nahrung. Klee im Rasen, Sonnenhut und andere einfach blühende Blumen in der Staudenrabatte sowie Kü-chenkräuter im Balkonkasten sind ebenso nützlich. Anregungen enthält das Buch von Günter Pritsch „Bienenweide“. Neben Honigbienen gibt es deutschlandweit ca. 560 Wildbienenarten. Sie erzeugen zwar keinen Honig, haben ihn daher auch nicht zu verteidigen und stechen nicht. Wäh-rend 75 Prozent der Wildbienenarten trockenen, spärlich bewachsenen Erdboden als Nistplatz wählen, freut sich das verbleibende Viertel über sonnig aufgehängte Nisthilfen. Wie diese fachge-recht angefertigt werden, finden Sie z. B. im Buch von Melanie von Orlow „Mein Insektenhotel“.

10. Schutzradius gesetzlich geschützte Belegstelle "Revierförster Biel"!

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