Informationen für Bienenhalter

Infos für Bienenhalter

Hier findet ihr einige wichtige Dokumente die ihr als Bienenhalter benötigt.

Für jeden Imker, der mit der Bienenhaltung beginnt oder auch über mehrere Jahre bereits Bienen besitzt, besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Veterinäramt. Hierbei muss dem zuständigen Amt die Anzahl und die zugehörigen Bienenstände mitgeteilt werden um im Falle des Auftretens von meldepflichtigen Krankheiten schnell und zielgerichtet einen Aktionsplan erstellen zu können.

Die Meldepflicht liegt im § 1a der Bienenseuchenverordnung begründet und kann nicht durch Ausnahmen ausgesetzt werden. Eine Meldepflicht besteht zudem unabhängig von der Vereinszugehörigkeit und muss separat zur Vereinsmitgliedschaft erfolgen.

Die Meldung der Imkerei ist im Gegensatz zu vielen anderen meldepflichtigen Tierhaltungen kostenlos.

Bestandsbuch was ist das?
Zur Aufzeichnung des Arzneimitteleinsatzes muss ein bestimmtes Formblatt, das sogenannte Bestandsbuch verwendet werden.
 
In das Bestandsbuch müssen alle verschreibungs- sowie auch die apothekenpflichtigen Tierarzneimittel eingetragen werden.
 
Das Bestandsbuch ist 5 Jahre aufzubewahren sowie die Abgabebelege.
 
Zurzeit müssen folgende Arzneimittel eingetragen werden:
Bayvaro, Poly Var Yellow, Apivar, Apitraz, VarroMed, Amo Varroxal
Dies kann sich jedrzeit ändern, daher ist jeder Imker selbst verantwortlich sich auf dem Laufenden zu halten.
Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!!!

Wer Honig erntet und in den Verkehr bringt, hierzu gehört auch das Verschenken des Honigs, ist nach Lebensmittelrecht ein Lebensmittelunternehmer.

Eine gute Honighygiene und betriebliche Eigenkontrolle gelten als wichtige Vorbeugemaßnahme, um ein Sicheres Lebensmittel von hoher Qualität zu erzeugen. Dies gilt auch für das Schleudern und Abfüllen von Honig.